Eine Versicherung dient der Deckung von Kosten, die in einem Schadensfall entstehen. Sie basiert auf dem Prinzip einer Gemeinschaft von Versicherungsnehmern, die durch die Zahlung regelmäßiger Beiträge im Falle eines ihnen entstehenden Schadens von eben diesen Zahlungen selbst profitieren. Die Versicherungsgelder werden verwaltet durch Versicherungsunternehmen. Das Anliegen der Versicherer ist einerseits die Koordination der Gelder bis zur Auszahlung in konkreten Schadensfällen und andererseits der Ertrag von Gewinnen zur Existenzsicherung des eigenen Unternehmens. Die Versicherung ist für eine Vielzahl von Schadensfällen abschließbar. Hierbei gibt es sehr unterschiedliche Klassifikationsmöglichkeiten. Eine Variante der Einteilung ist die in Individual- und Sozialversicherungen. Die Individualversicherungen sind privatrechtlicher Natur und sind in den Statuten des so genannten Versicherungsvertragsgesetzes, sowie des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet. Im Bereich der Individualversicherungen finden sich Sachversicherungen, so zum Beispiel die Autoversicherung, die Hausratversicherung oder die Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gibt es die Personenversicherungen mit unter anderem der privaten Krankenversicherung, der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung. Abschließend finden sich hier auch die Indrustrie- und Gewerbeversicherungen. Dazu gehören beispielsweise die Transportversicherung, die Gewerbehaftpflichtversicherung oder die Kunstversicherung. Die Sozialversicherung ist gesetzlicher Natur und umfasst eine Reihe von Pflichtversicherungen. Zu den gesetzlich vorgegebenen Versicherungen gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Die Beitragshöhe errechnet sich jeweils aus dem konkreten Einkommen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und wird üblicherweise durch die Arbeitsstelle an die entsprechenden Versicherungsträger direkt überwiesen. Im Gegensatz zu den privaten Versicherungen, deren Umfang, sowie Beitragshöhe zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ausgehandelt werden, unterliegen die gesetzlichen Versicherungsträger der staatlichen Kontrolle.
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