Gebrauchtwagenversicherung

Die Gebrauchtwagenversicherung deckt die Kosten für Reparaturen an gebrauchten Fahrzeugen. Diese Versicherung wendet sich nicht nur an Fahrzeughalter, sondern darüber hinaus in der Regel auch an Fahrzeugkäufer und Fahrzeugverkäufer. Bei Fahrzeughaltern ist der bereits existierende gebrauchte Wagen versichert. Beim Kauf eines Fahrzeugs von einem privaten Verkäufer ist dieser nicht zur gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet, so dass sich der Käufer durch die Gebrauchtwagenversicherung absichern kann. Für Verkäufer bietet die Versicherung die Möglichkeit, einen gebrauchten Wagen auf Grund des mit gelieferten Schutzes vor eventuell anfallenden Reparaturkosten zu einem guten Preis verkaufen zu können, weil der Wagen durch diese Sicherheit im Wert steigt. Üblicherweise ist das Prozedere im Schadensfall bei der Gebrauchtwagenversicherung klar reglementiert. Der Schaden muss der Versicherung umgehend gemeldet werden. Nach Prüfung des Schadens durch eine Werkstatt wird die Versicherung über den Umfang des Schadens und die Höhe der Kosten informiert. Der Wagen darf nicht repariert werden, bevor die Versicherung die Relevanz der Reparatur, sowie den Umfang überprüft hat. Sobald eine Freigabe durch die Versicherung erfolgt, kann der Schaden entsprechend behoben werden. Die meisten Versicherungsunternehmen gestatten hierbei die freie Wahl der Werkstatt. Einige arbeiten jedoch mit einer bestimmten Werkstatt zusammen, so dass der Schaden in dieser Kooperationswerkstatt vorzuzeigen ist und die Kosten von einer anderen Werkstatt in dem Fall nicht übernommen werden. Die Erstattung ist üblicherweise gestaffelt nach den Betriebskilometern der jeweiligen so genannten Baugruppe des Wagens. Zu den Baugruppen gehören beispielsweise der Motor, das Getriebe, die Kraftstoffanlage, die Lenkung und so weiter. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden am Wagen, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren.

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