Beim Autokauf ist hinsichtlich der zu beachtenden Kriterien zwischen dem Kauf von gebrauchten und neuen Fahrzeugen zu unterscheiden. Beim Neuwagenkauf ist in der Regel lediglich zu überlegen, welche Versicherungen man abschließen möchte. Bereits gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die seitens des Autos bei Personen und Sachen entstehen können. Im Rahmen der Kaskoversicherung gilt es zu wählen zwischen Teilkasko (Schäden am Auto) und Vollkasko (Schäden am Auto inklusive Totalschaden). Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, die im Falle eines Rechtsstreites entstehen. Mit einem Kfz-Schutzbrief ist man bei Unfällen und Pannen auf der sicheren Seite, und die Insassen-Unfallversicherung schützt die Personen, die während eines Unfalls im Auto sitzen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es neben den Versicherungsoptionen noch einiges mehr zu bedenken. Zu empfehlen ist meist die Investition in einen Sachverständigen-Begutachter, der das zu kaufende Auto auf Mängel überprüft und eventuell erforderliche Reparaturen aufspürt. Darüber hinaus ist er der Experte für das Erkennen des Marktwertes des Fahrzeugs und bietet außerdem eine so genannte Prüfplakette, die als Bescheinigung über den aktuellen Zustand des Autos beim Kauf Gültigkeit hat. Eine Gebrauchtwagenversicherung gehört heute bereits fast schon zum Standard. Sie schützt vor hohen Reparaturkosten und wird von Autohändlern meist im Paket mit dem Kaufpreis zusammen angeboten. Auch viele private Autoverkäufer schließen eine solche Versicherung ab, um den Wert des Wagens zu erhöhen. Falls mit dem Autokauf keine automatische Gebrauchtwagengarantie verbunden ist, sollte diese möglichst umgehend nach dem Kauf abgeschlossen werden. Zu guter letzt sollte beim Autokauf darauf geachtet werden, dass der Verkäufer die Prüfberichte, sowie die Bestätigungen über Abgas- und Hauptuntersuchung vorlegen kann. In vielen Fällen werden diese bei Polizeikontrollen gewünscht und müssen, falls nicht vorhanden, durch neue kostenpflichtige Untersuchungen beigebracht werden.
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Tags: Gebraucht Neu Sachverständiger Mängel Marktwert
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